SHI Ingenieurbüro
SHI-Ingenieurbüro Berlin HU / AU / Unfallgutachten

KFZ-SCHADENGUTACHTEN

Der   qualifizierte    GTÜ  Kfz-Sachverständige    ist    ein
neutraler Schiedsrichter
im Spiel der  Interessengruppen.


Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall  dient
der Fes
tstellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden.
Es    hat    sowohl    schadenfeststellenden ,    wie   auch
beweissichernden     Charakter.     Im       Kaskoschaden
berücksichtigt       der       GTÜ - Sachverständige       die
vertraglichen   Vorgaben  und  im  Haftpflichtschaden  die
gesetzlichen    Bestimmungen    sowie    die    geltende
Rechtsprechung  im  Rahmen  der  Gutachtenerstellung.

Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig.
Somit  gewährleistet  die  Sachverständigenorganisation,
dass  der  Geschädigte  100 %  Schadenersatz   geltend
machen kann.



 

Wichtig  dabei  ist,  dass   erst  die   Einschaltung  eines
qualifizierten  und  unabhängigen  Kfz-Sachverständigen
zur vollen Schadenersatzleistung führt.

Die   Gutachtenerstellung    erfolgt   mit   den   neuesten
Technologien und mit den modernsten

  • Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:
    Aktuellste Schaden-Kalkulationsprogramme mit
    mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online
    Datenübertragung zum Auftraggeber
  • Digital- und Videokameras sowie optimierte
    Texterfassung mittels Handscanner zur besonders
    einfachen und sicheren Datenübernahme aus den
    Fahrzeugpapieren



Wir erstellen kompetent und zuverlässig Unfallgutachten!

Bei uns erhalten Sie:

KFZ-Gutachten im Haftpflicht- und
   Kaskoschadensbereich

Motorräder-Gutachten im Haftpflicht- und
  Kaskoschadensbereich

 

 

Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?

KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der
Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die
Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden
dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert.
Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert
vor dem Unfall), den Restwert (Wert nach dem Unfall), die 
Nutzungsausfallklasse und der Ausfallgeldbetrag sowie den Minderwert nach erfolgter Reparatur.


Der Geschädigte ist berechtigt, den
Sachverständigen seines Vertrauens zu wählen.

Sie haben noch Fragen oder möchten gerne detaillierte
Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre
Anfragen zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch von 8.00 bis 18.00 oder per E-Mail.

 

 

[ 030 - 66 70 80 11 ]                                          [ 0172 311 05 44 ]                                  info@shi-berlin.de

 

 

 

 

 

 

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