SHI Ingenieurbüro
SHI-Ingenieurbüro Berlin HU / AU / Unfallgutachten

HAUPTUNTERSUCHUNG

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag

 

                 Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)

                   Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre
                   Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

                   Seit  dem  01.12.1999  gibt  es  keine  Toleranz  mehr  auf  die  Überschreitung  der
                   Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den
                   Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die
                   Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und
                   das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die
                   Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

 

                      HU ERINNERUNG ? klicken sie hier   

 

                   Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

                  Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat
                  die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im
                  Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen
                  – und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ – können nun Fahrzeuge, die länger als 18
                  Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU)
                  prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden.
                  Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges „Vollgutachten“ durch
                  einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem
                                                          1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe
                                                          praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

 

     Sicher durch die HU – mit Checklisten

      Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Checklisten
      zusammengestellt.

 

      Laden Sie sich die Checklisten bei der GTÜ ganz einfach herunter!

 

 

 

                                                                                                                                    

 

 

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